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Monetative - Geldschöpfung in öffentliche Hand! Prof. Dr. Joseph Huber

Nicolas Hofer führt ein Interview mit Prof. Joseph Huber (Uni Halle-Wittenberg) über die Monetative. Das ist die wohl begründete Forderung, die Geldschöpfung wieder in die öffentliche Hand zu bringen.
Eine einfache Änderung des Bankengesetztes ermöglicht diesen evolutionären Schritt im Geldwesen und der Geldordnung.
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US-Ärzteverband fordert Stopp für Gen-Lebensmittel

Jetzt können sich die Gentechnikbefürworter nicht mehr rausreden. Mehrere Tierstudien beweisen: Gentechnik macht krank. Der US-Ärzteverband für Umweltmedizin fordert nun einen sofortigen Stopp für gentechnisch veränderte Lebensmittel.

 

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Ökofaschismus unter dem Vorwand des Klimawandels

Mit dem Klimawandel zur Weltdiktatur?

Die Netzwerke der britisch-imperialen Fabianer betreiben eine Propagandainitiative für die Errichtung einer weltweiten Ökodiktatur - angeblich, um den Klimawandel zu bekämpfen. Die Erfinder des Betrugs mit dem angeblichen Klimawandel sehen in der Krise der Weltwirtschaft ihre Chance, eine globale Ökodiktatur zu schaffen. Darum ging es bei einer Konferenz, die die Netzwerke der britisch-imperialen Fabianer Anfang Juni 09 in London veranstalteten.

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G8-Gipfel mit Drohnen und Datenbanken gesichert

Zwei Wochen vor dem Treffen der G8 in Italien gewinnen die Dimensionen der Sicherheitsvorbereitungen an Kontur. Auch deutsche Behörden sind involviert
Für den Aufbau der "Sicherheitsarchitektur" zum G8-Gipfel fahren italienische Sicherheitsbehörden zusammen mit dem Militär ein beträchtliches Arsenal von Technik und Maßnahmen auf, das nicht zuletzt auch etwaigen Protest kontrollierbar machen soll (G8-Luxusliner ankert jetzt im Erdbebengebiet).
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US-Geheimdienst überwacht europäisches Internet – von Italien aus

Wie das 'Wall Street Journal' berichtet, will der US-Secret-Service in Rom eine Task Force stationieren, die Netzwerke in ganz Europa überwachen soll. Das Team solle mit der Anti-Cybercrime-Abteilung der italienischen Polizei zusammenarbeiten und werde auch von der italienischen Post unterstützt.
 
Gemäss 'Wall Street Journal' gehe es bei dem Projekt einerseits um einen Zusammenschluss von Security-Expertise der USA und der Europäischen Union, um Sites von Regierungen, Botschaften und anderen wichtigen öffentlichen Einrichtungen vor Cyberangriffen zu schützen.
 
Andererseits werden die US-Cyberspione aber offensichtlich auch ganz allgemein finanzielle Aktivitäten im europäischen Internet zu überwachen veruchen. Dafür soll eine Software der Poste Italiane verwendet werden, die gemäss dem Chef der italienischen Post Massimo Sami Geld-Transaktionen in ganz Europa verfolgen und verdächtige Aktivitäten – zum Beispiel wenn jemand an vielen verschiedenen Orten gleichzeitig Konten eröffnet – melden könne. (hjm)


Quelle:   http://www.inside-it.ch/frontend/insideit?_d=_article&site=ii&news.id=18212
 

Die Steuerdiktatur

Die nächste Steuererhöhung ist programmiert. Wegen hoher Staatsschulden werden Bürger trickreich zur Kasse gebeten. Dahinter steckt eine letzte große Umverteilungsaktion zugunsten der USA.
 
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Dauerpatient Gesundheitskarte verschlingt Milliarden Steuergelder

Die elektronische Gesundheitskarte, deren Einführung als weiterer Baustein zur Erfassung der digitalen Daten der Bürger gesetzlich vorgesehen ist und in der zukünftigen Speicherung einer Zentraldatei landen könnten, um die Bürger lückenlos nach einzelnen Kriterien einordnen zu können, erweist sich als völlig untauglich in der Praxis.

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Das Ende der Neutralität

Die Schweiz bereitet ihre Teilnahme an der EU-Piratenbekämpfung vor der Küste Somalias unter deutschem Kommando vor. Wie die Regierung des Landes berichtet, will sie insgesamt 30 Angehörige einer Spezialeinheit einem deutschen Kontingent am Horn von Afrika unterstellen. Dies sei nötig, da die EU "Personal" für die Militäroperation verlange. Mit dem Beschluss, der im Parlament noch auf Widerstand stößt, bricht die Regierung in Bern zum wiederholten Male die Schweizer Neutralität, um an der Seite des Westens militärisch zu intervenieren.
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Karlsruhe billigt Lissabon-Vertrag unter Auflagen

30. Juni 2009 Das Bundesverfassungsgericht hat die Ratifizierung des EU-Reformvertrags von Lissabon durch die Bundesrepublik unter Auflagen gebilligt. Die Karlsruher Richter entschieden am Dienstag, dass das deutsche Zustimmungsgesetz zum Lissabon-Vertrag mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Ein deutsches „Begleitgesetz“ sei jedoch verfassungswidrig, weil es weder dem Bundestag noch dem Bundesrat ausreichende Beteiligungsrechte zubillige.

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Schäubles “Future Group” und ihr “Stockholmer Programm”: 5-Jahresplan der EU zum Überwachungsstaat

Seit einem Jahrzehnt diktiert die Berliner Bundesregierung über den Umweg Brüssel den Abbau von Demokratie, Freiheit und Grundrechten in Deutschland.

Spätestens seit jenem Treff am 14.Januar 2007 in Dresden, als unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft die Innenminister- und Justizministerien der EU-Staaten dem von Wolfgang Schäuble entworfenen Konzept einer “Future Group” und deren Konstituierung zustimmten, ist ein faktischer Staatsstreich gegen das Grundgesetz und seine Grundrechte für die Bürger der Berliner Republik im Gange.
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Gutachter: Vorratsdatenspeicherung bringt nahezu lückenlose räumliche Überwachung

Im Hauptverfahren gegen die verdachtsunabhängige Vorratsspeicherung von Telekommunikations- und Internetdaten sind beim Bundesverfassungsgericht neue kritische Stellungnahmen eingegangen. Der Mannheimer Informatikprofessor Felix Freiling warnt in seinem Gutachten (PDF-Datei) im Auftrag der Karlsruher Richter vor einer "nahezu lückenlosen räumlichen Überwachung" durch die sechsmonatige Protokollierung von Nutzerspuren. Diese Möglichkeit werde durch die wachsende Verbreitung mobiler Internetzugänge etwa über das iPhone und eine Tendenz zu immer kürzeren Kommunikationsvorgängen wie bei SMS verstärkt. Dabei würden auch dynamisch vergebene IP-Adressen immer einfacher Rückschlüsse auf den aktuellen Aufenthaltsort zulassen.
 

Insgesamt werde die Kontrolle des Benutzers über den Zeitpunkt und die Menge der durch ihn verursachten Verbindungs- und Standortdaten laut Freiling in Zukunft abnehmen. Die vom Gesetz erfassten "Verkehrsdaten", die darüber Aufschluss geben, wer mit wem wann und wie lange kommuniziert hat, würden durch Trends in der Telekommunikation "plötzlich" zu Inhaltsdaten, die eigentlich nicht gespeichert werden dürfen. Der Informatiker hält es daher für sinnvoll, Verbindungsdaten "generell stärker als Inhaltsdaten zu bewerten". Diese Einschätzung würde die Ermittlungsbehörden auch darin unterstützen, "sich auf die Verfolgung von für die Gesellschaft wesentlich schädlicheren und schwereren Deliktsarten zu konzentrieren" und sich nicht zu "verzetteln".

Die Verfassungsrichter hatten sich in ihrem Fragenkatalog (PDF-Datei) auch für Schutzmöglichkeiten der Verkehrsdaten interessiert, die die Provider anhäufen. Hier stellt Freiling dar, dass die umfassenden Sammlungen "natürlich auch für Dienstleister" etwa in der Werbung interessant seien "oder für Unternehmen, die interne Korruption bekämpfen oder Kontrolle über ihre Mitarbeiter ausüben wollen". Schutzvorkehrungen vor einem Missbrauch der Verkehrsdaten könnten in der Praxis "immer durch die Kooperation mehrerer Innentäter ausgehebelt werden". Eine "Kontrolle" dieser Gefahren sei "nur mit hohem Aufwand" erreichbar.

Generell hält der Experte die Verkehrsdatenabfrage für "ein universelles, sehr breit eingesetztes Ermittlungsinstrument". In der Vergangenheit sei das Mittel jedoch "zu einem überwiegenden Teil in Verfahren angewendet worden, die der mittleren Kriminalität zugerechnet werden". Langwierige und größere Ermittlungen im Bereich der organisierten Kriminalität, des internationalen Terrorismus oder der Wirtschaftskriminalität, die eine längerfristige Speicherung von Verkehrsdaten rechtfertigen könnten, "machen nicht so viele Fälle der Rechtswirklichkeit aus".

Problematisch für Strafverfolger seien insbesondere offene Zugangspunkte, da die Zuordnung einer Internetkommunikation an der IP-Adresse des Zugangspunkts ende und der Benutzerkreis nicht eingrenzbar sei. Bei Voice over IP (VoiP) seien die zur Speicherung verpflichteten Zugangsanbieter zudem oft nicht die eigentlichen Dienstleister. Zudem könnten Kommunikationspartner mit vorhandener Software direkt ohne Drittanbieter miteinander übers Netz telefonieren und so die Speicherauflagen umgehen. Die Absicht des Gesetzgebers, die wesentlichen Verkehrsdaten heutiger Netzkommunikation möglichst vollständig zu erfassen, werde in Zukunft "in Bezug auf Applikationsdaten zunehmend leer laufen".

Der Bevollmächtigte der über 34.000 Teilnehmer der "Massenbeschwerde" gegen die Vorratsdatenspeicherung, Meinhard Starostik, bezeichnet die Auflagen in einer aktuellen Gerichtseingabe als unnötig. Die Aufklärungsquote im Bereich der Internetdelikte übertreffe die allgemeine bei weitem und sei in den letzten Jahren auch nicht rückläufig gewesen. Die neuen Zugriffsbefugnisse würden dagegen in einer "ausufernden Praxis" für Zielwahlsuchen oder für die Identifizierung der Nutzer anhand von Verkehrsdaten genutzt. In dem Risiko, dass einem Bürger aus dem eigenen Kommunikations-, Bewegungs- und Informationsverhalten jederzeit Nachteile erwachsen könnten, liege die eigentliche Grundrechtsverletzung durch die Vorratsdatenspeicherung begründet.

Der frühere Bundestagsvizepräsident Burkhard Hirsch, der gemeinsam mit anderen FDP-Politikern eine eigene Klage in Karlsruhe eingereicht hat, sieht derweil das Bundesverfassungsgericht auch nach der Bestätigung der formalen Grundlage der EU-Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zum Einschreiten veranlasst. Die Luxemburger Richter wollten "die eigentliche gestellte Verfassungsfrage sehenden Auges nicht behandeln", schreibt (PDF-Datei) der Altliberale. Von einem gleichwertigen Grundrechtsschutz auf EU-Ebene könne keine Rede sein. Vielmehr höhle die EU-Richtlinie das europäische Datenschutzrecht mit seinen bisherigen Grundsätzen etwa des Schutzes der Privatheit, der Anonymität oder des Gebots der Zweckbestimmung personenbezogener gespeicherter Daten vollkommen aus. Die anlasslose Verpflichtung sei prinzipiell verfassungswidrig und könne auch nicht mit einschränkenden "Detailregelungen" hingenommen werden. (Stefan Krempl) / (vbr/c't)


Quelle:  http://www.heise.de/newsticker/Gutachter-Vorratsdatenspeicherung-bringt-nahezu-lueckenlose-raeumliche-Ueberwachung--/meldung/141192
 


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